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21.04.2015

Laufzeit und Vergütung müssen bei der Verwalterbestellung in wesentlichen Umrissen geregelt sein

Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 27.02.2015, Az.: V ZR 114/14, zu der Frage geäußert, welche Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrages zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Bestellung des Verwalters geregelt sein müssen; im Grundsatz sei es laut BGH erforderlich, dass Laufzeit und Vergütung bekannt sind.

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