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24.08.2022

Wohnungsrecht im Pflichtteilsrecht

In dem zu beurteilenden Fall hatte der spätere Erblasser mehrere Grundstücke verschenkt. An einer Immobilie behielt es sich ein lebenslanges Wohnungsrecht vor. Nach diesem Wohnrecht war er berechtigt, alle Räume des „bestehenden Bauernhauses“ alleine zu benutzen, des Weiteren war ihm ein Mitbenutzungsrecht bezüglich der sonstigen Gebäude und Flächen auf dem Grundstück eingeräumt.

Bezüglich des vom Wohnungsrecht betroffenen Grundstücks stellte das OLG München in seinem Urteil fest, dass eine Abschmelzung, also eine pro Jahr verringerte Maßgeblichkeit des Wertes für den Pflichtteil, nicht stattzufinden habe, da sich das Wohnungsrecht hier auf die gesamte Immobilie erstreckte. In diesem Fall sei der Unterschied zwischen Wohnungsrecht und Nießbrauch faktisch kaum gegeben, jedenfalls extrem gering. Daher sei entsprechend der Rechtsprechung zum Nießbrauchsrecht hier anzunehmen, dass in diesem Einzelfall der Beginn der Frist gemäß § 2325 III BGB gehemmt war, insofern also eine Abschmelzung nicht stattzufinden hat. Der Pflichtteilsberechtigte erhielt also aus dem vollen Wert des Schenkungsgegenstandes ohne Abschmelzung seinen Anspruch.



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