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05.08.2013

Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages führt zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied mit  Urteil vom 01.08.2013 , Az: – 2 Sa 6/13 –, dass der  Fremdpersonaleinsatz bei der Daimler AG im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung erfolgte und nicht im Rahmen eines Werkvertrages.

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