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26.08.2014

Vermieter ist hinweispflichtig bei Schimmelgefahr wegen Erneuerung der Fenster

Ein in der Praxis häufig anzutreffende Phäomen ist die Schimmelbildung nach neu eingebauten Fenstern in Altbauten. Er kommt es drängt sich zu Kondenswasserbildung, wenn nach dem Einbau nicht auch eine Änderung der Verhaltensweise des Mieters einhergeht. Im bestehende Mietverhältnis muss der Vermieter daher den Mieter auf die veränderte bauphysikalische Situation hinweisen und notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit treffen. 

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