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14.04.2015

Ein Döner-Imbiss ist kein Laden

Die Bezeichnung einer Teileigentumseinheit in der Teilungserklärung als »Laden« bindet den Eigentümer hinsichtlich der zulässigen Nutzung so weit, als eine Nutzung, die über das, was man bei einem Laden als Beeinträchtigung erwarten darf, nicht zulässig ist. 

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