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09.06.2016

Uneinsichtigkeit führt manchmal zum Verlust der Wohnung

Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung, in der es zum Auftreten von Schimmel gekommen ist. Im Rahmen der darüber geführten gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es zu einem gerichtlichen Gutachten, das die Ursache für die feuchtigkeitsbedingten Schäden in der Mietswohnung ganz überwiegend in einer massiven Störung des Raumklimas sieht und damit ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Beklagten zur Ursache erklärt. Auf dieses Gutachten gestützt wird der Beklagte zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von rund Euro 2800,00 verurteilt. Das Urteil wird vom Vermieter vollstreckt, allerdings nicht erfolgreich.

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