19.05.2016
Privatpool auf Terrasse nur mit Zustimmung der WEG
„In meinem Garten mache ich, was ich will“ dachte sich ein Ehepaar und errichtete im Bereich ihrer Terrasse einen 4,5 × 5,5 m große und 2 m tiefe Baugrube, um darin einen Swimmingpool zu bauen. Der Garten, der zu der Eigentumswohnung dazugehört, steht im Eigentum der Gemeinschaft; die Beklagten haben hieran ein Sondernutzungsrecht, können also die übrigen Eigentümer von der Mitbenutzung ausschließen.
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