26.02.2015
Stimmrechtsausschluss schlägt auch auf Vollmachten durch
In einer Eigentümerversammlung unterliegt ein Eigentümer einem Stimmrechtsverbot. Gerade dieser Eigentümer engagiert sich aber recht intensiv in der Wohnungseigentümergemeinschaft und bringt zu der Versammlung zahlreiche Vollmachten von nicht anwesenden Miteigentümern mit.
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