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10.11.2015

Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

Nicht immer, wenn ein Sachverhalt den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigt, muss diese auch fristlos ausgesprochen werden. Das BAG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem tarifvertraglich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen war. 

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