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20.05.2014

Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!

Mit Urteil des BGH vom 10.04.2014, Aktenzeichen:  VII ZR  241/13 entschied das oberste Gericht, dass ein Unternehmer auch nicht  auf bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützte einen Wertersatz gegen den Besteller geltend machen kann.

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08.08.2013

BGH: Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

Der BGH hat unter dem Aktenzeichen VII ZR 6/13 am 01.08.2013 die Frage entschieden, ob Mängelansprüche eines Bestellers bestehen können, wenn Werkleistungen aufgrund eines Vertrages erbracht worden sind, bei dem die Parteien vereinbart haben, dass der Werklohn in bar ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer gezahlt werden sollte.

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