05.08.2013
Beschäftigung im Rahmen eines Scheinwerkvertrages führt zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 01.08.2013 , Az: – 2 Sa 6/13 –, dass der Fremdpersonaleinsatz bei der Daimler AG im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung erfolgte und nicht im Rahmen eines Werkvertrages.
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