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20.06.2014

Kündigung wegen exzessiver Internet-Nutzung: Abmahnung nicht unbedingt erforderlich

Ein Internetzugang am Arbeitsplatz dürfte heute die Regel sein. Nicht immer ist es möglich, die Nutzung auf rein betriebliche Belange einzugrenzen. Über die Frage, wann eine exzessive Internet-Nutzung während der Arbeitszeit zu rein privaten Zwecken des Arbeitnehmers eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt, hatte jetzt das LAG Schleswig-Holstein zu entscheiden. 

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