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09.04.2014

Der Verzicht auf Nachtschichten aus gesundheitlichen Gründen ist nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen

Das BAG entschied mit Urteil vom 09.04.2014, Az.: 10 AZR 637/13, dass eine Krankenschwester, die Nachtschichten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann, nicht arbeitsunfähig krank ist. Vielmehr besteht einAnspruch auf Beschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden.

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