24.01.2014
Beschluss über die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Allstimmigkeit
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde 2010 ein Mehrheitsbeschluss gefasst, der einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage gestatten sollte.
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