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24.01.2014

Beschluss über die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Allstimmigkeit

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wurde 2010 ein Mehrheitsbeschluss gefasst, der einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Wohnungseigentumsanlage gestatten sollte. 

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