11.12.2013
Keine automatische Festanstellung beim Entleiher bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung
Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 I Satz 2 AÜG) dazu führt, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründet wird. Die Auslegung des Wortes vorübergehend, die im Gesetz selbst nicht definiert ist, ließ das BAG dabei offen.
→ mehr