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10.05.2013

Umfang der Ermittlungspflicht des Notars bei Nachlassverzeichnis

Hat der Erbe gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 BGB einen notariellen Nachlassverzeichnis zu erteilen, stellt sich in der Praxis immer wieder die Problematik, welchen Inhalts dieses Nachlassverzeichnis sein und in welchem Umfang der Notar eigene Ermittlungen hinsichtlich des Nachlassbestandes anstellen muss. 

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