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31.07.2015

Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück im Rahmen des Pflichtteilsrechts

In Erbfällen kommt es häufig vor, dass Ehegatten gemeinsam ein Grundstück besessen haben. Stirbt ein Ehegatte, stellt sich im Rahmen der Regelung von Pflichtteilsansprüchen häufig die Frage, welchen Wert diese hälftige Miteigentumsanteil hat. Dabei unterscheidet der BGH in einem Urteil vom 13.5.2015 zum Az. IV ZR 138/14, ob der Miteigentum innehabende Ehegatte Erbe wird oder ein Dritter.

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