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15.08.2013

Keine Haftungsbeschränkung zu Gunsten des Erben bei Wohngeldschulden

In vielen Nachlässen finden sich Grundstücke mit Immobilien oder eben auch Eigentumswohnungen. War der Erblasser Eigentümer einer Eigentumswohnung ist er auch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Monatlich hat er Hausgeld zu bezahlen, mit dem – vergleichbar bei der Miete den Betriebskosten – laufende Kosten für sein Wohneigentum abzudecken hat. 

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