26.09.2013
Werk- oder Dienstvertrag? Tatsächliche Durchführung entscheidet im Zweifel über rechtliche Einordnung
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut zur Frage der Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB (Werkvertrag) bzw. § 611 BGB (Dienstvertrag) Stellung genommen. Welches Rechtsverhältnis vorliege, sei anhand einer Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls zu ermitteln, so die Erfurter Richter.
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