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11.12.2013

Keine automatische Festanstellung beim Entleiher bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 I Satz 2 AÜG) dazu führt, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher begründet wird. Die Auslegung des Wortes vorübergehend, die im Gesetz selbst nicht definiert ist, ließ das BAG dabei offen.

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