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21.01.2015

Balkon, Nichtraucherschutz, Rauchen

Das Problem ist im Zusammenhang mit dem Grillen auf dem Balkon bereits länger bekannt: der eine qualmt, den anderen störts. In einem Mehrfamilienhaus in Brandenburg bewohnt der Kläger den 1. Stock, die Beklagten das Erdgeschoss. Die Beklagten sind Raucher und nutzen hierzu mehrmals täglich den zur Wohnung gehörenden Balkon. Der Rauch zieht dabei nach oben, wodurch sich der Kläger gestört fühlt.

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