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07.11.2016

Bei Arbeitsunfähigkeit besteht keine Anwesenheitspflicht

Na, so ungewöhnlich klingt das für den juristischen Laien jetzt nicht, was das Bundesarbeitsgericht am 2.11.2016 - 10 AZR 596/15 - entschieden hat. Etwas ungewöhnlicher schon, wie dieser Rechtsstreit zum BAG gelangt ist. Was war passiert? Der Arbeitnehmer, ein Krankenpfleger, war unfallbedingt für eine längere Zeit arbeitsunfähig. Zur "Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeit" lud der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch ein. Diese Einladung wurde vom Arbeitnehmer aber nicht angenommen, und zwar mit Verweis auf die andauernde Arbeitsunfähigkeit. Daraufhin lud der Arbeitgeber erneut zu einem Personalgespräch, verband diese Einladung allerdings mit dem Hinweis, dass für die Nichtteilnahme an diesem Gespräch ein »spezielles ärztliches Attest« erforderlich sei. Doch auch diesen Termin blieb der spätere Kläger fern. Es folgte der Ausspruch einer Abmahnung durch den Arbeitgeber, weil sich der Kläger den Anordnungen und Weisungen widerrechtlich widersetzt habe.

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