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10.10.2013

Anlehnung eines Tarifvertrags an Gehaltsentwicklung in einem anderen Bereich muss eindeutig formuliert sein

Verweist ein Tarifvertrag hinsichtlich Entgelterhöhungen auf Tarifverträge eines anderen Bereichs (hier: auf den TVöD), so folgt hieraus nicht ohne weiteres ein Anspruch der Gewerkschaft auf eine “eins zu eins”-Übernahme neuer Tarifabschlüsse. 

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