21.08.2013
Zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin
Auch bei nicht programmgestaltenden Mitarbeitern von Rundfunkanstalten (hier: eine Cutterin) muss die Arbeitnehmereigenschaft anhand der allgemeinen Kriterien für die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsverhältnis und einem freien Dienstvertrag geprüft werden.
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