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21.07.2016

Smart Meter oder: warum die Energiewende einen bitteren Beigeschmack hat

Wer etwas liefert, dem obliegt für gewöhnlich das Wiegen und Messen. Dementsprechend ist es Aufgabe des Versorgers, die Kosten für den Stromzähler zu tragen. Bisher werden dafür überwiegend analoge Stromzähler genutzt. Im digitalen Zeitalter soll jetzt allerdings eine Umstellung auf sogenannte „Smart Meter“ erfolgen. Diese Geräte können aber mehr als ihre veralteten Vorgänger: Sie messen nicht nur den Verbrauch, sondern können ihn auch bestimmten Geräten zuordnen. Die digitalen Zähler liefern damit auch eine zeitgenaue Messung des Strombedarfs und ermöglichen den Versorgungsunternehmen damit eine bessere Planung der benötigten Abnahmemenge. Im Minutentakt kann so der Stromverbrauch der Kunden durch ein Versorgungsunternehmen ermittelt werden.

Nun macht ein intelligenter Zähler allein aber noch kein intelligentes Messsystem. Das entsteht erst in Kombination mit einem Kommunikationsmodul: dem Smart Meter Gateway. Mehrere solcher Gateways samt Rechenzentren und Steuerungszentralen bei den Energieproduzenten ergeben dann ein intelligentes Stromnetz: das sogenannte Smart Grid.

Laut Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende sollten die Kosten für den Einbau dieser neuen Stromzähler von demjenigen getragen werden, der davon profitiert: die Netzbetreiber und Energieversorger. Denn sie können durch eine Auswertung und Nutzung der Daten genau vorher bestimmen, wie sich die Abnahmemengen verändern. Die aus diesen Daten gewonnenen Erkenntnisse erhöhen damit zumindest auch die Profitabilität und Rendite der Unternehmen.

Wie der Haus & Grundbesitzerverein jetzt mitteilte, wurde das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende bereits Ende Juni verabschiedet; am 8. Juli 2016 passierte es den Bundesrat. Allerdings hat man den Gesetzentwurf nicht einmal 24 Stunden vor Verabschiedung geändert, und zwar in einem wesentlichen Punkt: den Eigentümern sollen nun die Kosten für die Installationsvorrichtung der neuen intelligenten Stromzählers aufgebürdet werden. Dem stehe allerdings, so der Haus & Grundbesitzerverein, kein nennenswerter Vorteil gegenüber. Denn in 1. Linie seien es die Konzerne, die dadurch die oben beschriebenen höheren Renditen erwirtschaften.

Die Frage wird allerdings sein, inwieweit Mieter dem Einbau solcher modernen Stromzähler überhaupt zustimmen müssen. Daten zum Stromverbrauch in einer Wohnung zählen nämlich zu den gesetzlich geschützten personenbezogenen Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG. Je nach Häufigkeit der Messung werden detaillierte und aussagekräftige Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse der Bewohner ausgewertet; sie lassen Schlüsse zu Nutzungsverhalten, Anwesenheit, Nutzung bestimmter Räumlichkeiten und Gerätschaften und sogar – bei minutengenauer Erhebung von Verbrauchswerten – aussagekräftige Nutzungsprofile zu. George Orwell lässt grüßen. Damit ist zu mindestens bei vermietetem Wohnraum in jedem Fall die ausdrückliche Zustimmung des Mieters erforderlich. Liegt sie nicht vor, stellt sich für die Praxis die Frage, wie das Gesetz umzusetzen ist und ob eine Kostenlast wie die vorgesehene hierdurch verhindert werden kann?


Tags: Energiewende, intelligente Meßsysteme, Smart Grid, Smart Meter,

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