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18.07.2019

Rückzahlungsverpflichtung geschenkten Geldes nach Scheitern einer Beziehung

Der BGH hatte sich im Juni 2019 genau mit einem solchen Fall zu beschäftigen. Eltern hatten Ihrer Tochter und deren nichtehelichen Lebensgefährten hohe Geldbeträge zum Kauf einer Immobilie geschenkt. Nach nicht einmal 2 Jahren trennten sich Tochter und Lebensgefährte. Ohne das schriftliche Verträge vorlagen, verlangten die Eltern nun von dem ehemaligen Lebensgefährten ihrer Tochter das Geld zurück. Sie begründeten ihren Anspruch mit einer (konkludenten) Darlehensabrede. 1. und 2. Instanz gaben der Klägerin recht, allerdings mit anderem Argument: Mit Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hätten sich die Umstände so schwerwiegend verändert, von denen die Vertragsparteien bei der Schenkung ausgegangen sein, dass darin rechtlich ein Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage läge. Insofern sei den Eltern ein Festhalten an der Schenkung nicht zumutbar. Der BGH stellte dann dazu klar, dass es grundsätzlich das Risiko der Parteien sei, wenn sich die Umstände durch eine Trennung ändern würden. Nur in speziellen Fällen könne ein Anspruch auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage gestützt werden, nämlich dann, wenn die Trennung zeitnah nach der Schenkung erfolgt. Nur dann nämlich sei die Annahme gerechtfertigt, dass die Schenkung nicht erfolgt wäre, hätte der Schenker das alsbaldige Beziehungsende erkennen können.



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