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08.05.2017

Nottestament ohne Not - wirksam oder nicht?

Das OLG Hamm stellte in seinem Beschluss vom 10. 2. 2017 fest, dass ein Drei-Zeugen-Testament unwirksam sein kann, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder zumindest die 3 anwesenden Zeugen von einer solchen akuten Todesgefahr überzeugt waren. Es hielt ein im Jahre 2014 errichtetes Testament vor 3 Zeugen für unwirksam, das eine Erblasserin, die sich im Endstadium eines Krebsleidens im Krankenhaus befand, verfügt hatte. Die Erblasserin starb erst 4 Tage nach der Testamentserrichtung, ihre Testierunfähigkeit war erst mehr als 48 Stunden nach der Errichtung eingetreten.

Aus diesen Umständen könne nicht angenommen werden, dass die Erblasserin sich bei Errichtung bereits in akuter Todesgefahr befunden habe. Alleine eine fortgeschrittene, nicht mehr heilbare Erkrankung, könne dies nicht begründen. Entscheidend sei vielmehr, dass der Tod eines Erblassers aufgrund konkreter Umstände vor dem Eintreffen eines Notars zu befürchten sei, sich der Erblasser also klinisch in der unmittelbar bevorstehenden Endphase seines Lebens befinde.



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