Telefon: 0911. 37 66 94 4
20.03.2014

Man kann eine Versicherung bei falschen Angaben bei Abschluss vom Krankenversicherungsvertrag zurücktreten?

Fast jeder kennt das Problem: möchte man eine Versicherung abschließen, muss man sich zunächst durch eine schier unüberschaubare Anzahl von Formularen mit Fragen zum Gesundheitszustand arbeiten. Was passiert, sind die Fragen nach Krankheiten und Beschwerden bei Abschluss einer Krankenversicherung/Pflegeversicherung unvollständig oder teilweise nicht beantwortet? Was ist die Folge, wenn die Angaben gegenüber dem Versicherungsvertreter zwar mündlich gemacht, allerdings nicht schriftlich niedergelegt sind?

Der BGH sprach in seinem Urteil vom 12.03.2014 zum Aktenzeichen VI ZR 306/13 einem Versicherer das Recht zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag zu, hat der Versicherungsnehmer oder der für ihn handelnden Makler arglistig falsche Angaben im Antrag gemacht. Dies gilt selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer über die möglichen Folgen von falschen Angaben nicht ausreichend belehrt wurde. Die Belehrungspflichten seien nämlich zum Schutz des Versicherungsnehmers angeordnet. Der arglistig handelnde Versicherungsnehmer, der verschweigt, ist allerdings nicht schutzwürdig. Insofern könne er sich auf angebliche mangelnde Aufklärung auch nicht berufen.

Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer behauptet, dem von ihm eingeschalteten Versicherungsmakler wahrheitsgemäße Angaben unterbreitet zu haben. Der Versicherungsnehmer müsse sich das Verhalten des Maklers zurechnen lassen. Nur in ganz engen Ausnahmefällen käme eine derartige Zurechnung nicht in Betracht.


Tags: Falschangabe, Versicherung, Vertrag,

Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/28/d627705990/htdocs/kanzlei-reichert.de/inc/classes/class.News.php on line 755
← zurück