Telefon: 0911. 37 66 94 4
05.06.2014

Kostentragung bei Verbandsprozess durch die WEG

In verschiedenen prozessualen Konstellationen kommt es vor, dass sich ein Wohnungseigentümer sich auf Beklagtenseite befindet und gleichzeitig dann, wenn der Verband klagt, als Mitglied dieses Verbandes auch auf der Klägerseite steht. Dies mutet zunächst einmal seltsam an, ist jedoch durch die Besonderheiten des WEG, insbesondere die nun gesetzlich festgeschriebene Teilrechtsfähigkeit des Verbandes der Wohnungseigentümer, bedingt.

Der BGH hat nun die in der Rechtsprechung und Literatur diskutierte Frage, ob die Kosten eines Rechtsstreits, denn die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen einzelnen Wohnungseigentümer führt, Kosten der Verwaltung für alle Wohnungseigentümer sind oder ob der einzelne Wohnungseigentümer aus der Kostentragungspflicht im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Verband auszunehmen ist, mit Urteil vom 04.04.2014 (Aktenzeichen V ZR 168/13) endgültig entschieden.

Eine Freistellung des beklagten Wohnungseigentümers kommt nach Auffassung der Richter des Bundesgerichtshofs nicht in Betracht. Er hat also ggf. auf beiden Seiten seinen Kostenbeitrag zu leisten.


Tags: Prozesskosten,

Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/28/d627705990/htdocs/kanzlei-reichert.de/inc/classes/class.News.php on line 755
← zurück