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21.01.2015

Höchstgrenze für Beiträge zur Werbegemeinschaft

Im Bereich der Vermietung von Ladenpassagen oder Einkaufszentren findet sich in den Gewerbemietverträgen häufig eine Klausel, wonach sich die Mieter zum Beitritt in eine Werbegemeinschaft verpflichten und zu dieser Beiträge zu zahlen haben. Grundsätzlich werden solche Klauseln kritisch schon sehr differenziert betrachtet. Das LG Frankenthal hatte sich am 19.11.2014 erneut mit der Frage der Wirksamkeit einer solchen Klausel zu beschäftigen.

Im zu beurteilenden Fall war der Mieter mittels Mietvertrags zum Beitritt verpflichtet worden und die Beiträge auf ein Prozent des im Mietobjekt erzielten jährlichen Umsatzes bei Angabe eines Mindestbeitrags festgelegt. Während der Mieter die Auffassung vertrat, die Klausel sei unwirksam, ging das Gericht in der Berufungsinstanz davon aus, dass der Mieter durch diese Klausel nicht nur wirksam zum Beitritt verpflichtet werden konnte, vielmehr die Klausel insgesamt nicht gegen § 307 BGB verstoße. In der Klausel sei der Beitrag transparent und für den Mieter kalkulierbar festgelegt, er könne sich also auf diejenigen Kosten, die diesbezüglich auf den Mieter zukämen, einstellen.


Tags: Werbegemeinschaft,

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