Telefon: 0911. 37 66 94 4
27.07.2017

High Heels sind Freude am Schmerz

Das Gericht wies die Klage ab. Er stellte dabei einmal darauf ab, dass auch die heute üblichen Gitterrost quadratischen Öffnungen von etwa 3 Zentimeter Breite besitzen würden und damit bei dem angegebenen Absatzmaß ebenso die Gefahr bergen würden, darin hängen zu bleiben. Bei älteren Gebäuden – das Mietshaus wurde 1906 erbaut – müsse man aber ohnehin damit rechnen, dass diese über derartige Gitterrost verfügen. Trägerinnen von Absatzschuhen müssten immer auf erkennbare Gefahren reagieren können, weshalb das Tragen eines solchen Schuhwerks ohnehin eine erhöhte Aufmerksamkeit erfordere.



Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/28/d627705990/htdocs/kanzlei-reichert.de/inc/classes/class.News.php on line 755
← zurück