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30.07.2019

Fristlose Kündigung nach provoziertem Lärm

Einer Familie mit 2 Kindern war außerordentlich wegen Lärmbelästigung gekündigt worden. Im Vorfeld der Kündigung waren sie wegen diverser Vorfälle (Lärmbelästigungen) abgemahnt worden. Die sich beschwerenden Mieter hatten dann allerdings unisono feststellen müssen, dass auf ihre Beschwerden die beklagten Mieter der Gestalt reagierten, dass nachts geduscht/gebadet wurde oder laute Knallgeräusche unbekannter Herkunft erzeugt wurden. Dieses Verhalten fand tags sowie nachts statt. Aufgrund der Massivität der Beschwerden kündigte der Vermieter außerordentlich, wohingegen die Familie zu Felde zog.

Nach umfangreicher Beweisaufnahme stellte das Gericht fest, dass die „Antwortgeräusche“ offensichtlich von den beklagten Mietern als Sanktion auf Beschwerden absichtlich verursacht wurden. Ein gehörloser Zeuge sagte aus, er habe immer wieder Vibrationen gespürt. Vor dem Einzug der Mieter kam es im Mehrfamilienhaus zu keinen Belästigungen und Beschwerden. Solches Verhalten sei, insbesondere und gerade, wenn es auch nachts getätigt werde, eine unzumutbare Beeinträchtigung des Hausfriedens. Die ausgesprochene Kündigung sei deswegen wirksam.



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