Telefon: 0911. 37 66 94 4
19.11.2018

Ein Eiscafe ist kein Laden

Bei der vorliegenden Klage hatte die WEG gegen den Eigentümer und Mieter geklagt. Damit eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine solche Klage aber anstrengen kann, ist zunächst notwendig, dass der Unterlassungsanspruch, der Rechtsgrundlage für das Verbot der Nutzung darstellt, „vergemeinschaftet“ wird. Von einer Vergemeinschaftung spricht man, wenn sich die Eigentümer entschließen, den eigentlich bei jedem Wohnungseigentümer angesiedelten Anspruch einheitlich durch die WEG zu verfolgen. Fehlt es an einem solchen Beschluss, muss der einzelne Eigentümer gegen den Störer vorgehen. Der Verband WEG ist dann nicht zuständig.



Warning: Undefined array key "HTTP_REFERER" in /homepages/28/d627705990/htdocs/kanzlei-reichert.de/inc/classes/class.News.php on line 755
← zurück