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Aktuelle Themen aus den Rechtsgebieten

24.08.2022

Wohnungsrecht im Pflichtteilsrecht

Ein an einem verschenkten Grundstück oder einer verschenkten Eigentumswohnung eingeräumtes Wohnungsrecht des Schenkers und späteren Erblassers führt häufig im Hinblick auf die Bewertung des Schenkungsgegenstandes im Pflichtteilsrecht zu Problemen. Während die Rechtsprechung seit Jahren hinreichend klar für den Nießbrauch ausgeurteilt hat, dass die sogenannte Abschmelzungsfrist hier nicht vor Ableben des Erblassers zu laufen beginnt, ist diese Fragestellung beim Wohnungsrecht nach wie vor eine „Zitterpartie“. Mit der Fragestellung hatte sich nun wieder einmal das OLG München am 08.07.2022 zum Az. 33 O 5525/21 zu beschäftigen.

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22.07.2022

Rechtswahl zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen rechtswidrig?

Grundsätzlich steht es einem Erblasser frei, das anwendbare Recht für seinen Todesfall zu wählen. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2022 zum Az. IV ZR 110/21 jedoch klargestellt, dass es gegen den sogenannten Deutschen ordre public verstoßen kann, wenn diese Rechtswahl mehr oder minder beliebig oder zielgerichtet erscheint, insbesondere wenn der Lebensmittelpunkt des Erblassers seit Jahrzehnten in Deutschland war.

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21.07.2022

Zum Umfang der Hinweispflicht nach Modernisierung

Der Gesetzgeber hat 2019 Möglichkeiten geschaffen, die Miethöhe zu begrenzen. Unter anderem existiert eine gesetzliche Auskunftspflicht, die es dem Mieter ermöglichen soll, eine unzulässig hohe Miete zu erkennen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete nach einem Mieterwechsel erhöhen. Eine dieser Möglichkeiten ist die umfassende Modernisierung der Wohnung. Der gesetzliche Anspruch bzw. die Verpflichtung des Vermieters beruht auf den §§ 556 g Absatz 1a Satz 1 Nr. 4, 556g Abs. 4 und 556f Satz 2 BGB. Bislang war unklar, wie weit ein Auskunftsanspruch des Mieters einerseits und eine Auskunftspflicht des Vermieters andererseits geht. Der BGH hat dies nun mit Urteil vom 18.5.2022 (Az.: VIII ZR 9/22) entschieden und damit für Klarheit gesorgt.

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19.04.2022

Altenwohnanlage: tritt der Ehegatte in das Mietverhältnis ein wie immer?

Verstirbt ein Mieter, stellt dies für den Vermieter immer einen potentiell Probleme prächtige Situation dar. Das Gesetz gibt dem Vermieter eine Klaviatur verschiedener Rechtsfolgen an die Hand – von der unkomplizierten Kündigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses bis hin zur „Übernahmepflicht“ von Ehegatten und Hausgenossen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob der Ehegatte eines pflegebedürftigen Bewohners einer alten Wohnanlage in das bestehende Mietverhältnis auch dann eintritt, wenn er selber nicht pflegebedürftig ist.

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12.04.2022

Unterlassung-bzw. Beseitigungsansprüche der WEG bei Halten in der Feuerwehrzufahrt

Das neue Wohnungseigentumsgesetz hat ein paar Dinge grundlegend geändert. So ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 9a Abs. 2 WEMoG allein zuständig, wenn es um die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen geht, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben. Nach altem Recht brauchte es immer dann, wenn es um Forderungen oder Ansprüche bezogen auf das Gemeinschaftseigentum geht, eines sogenannten Vergemeinschaftungsbeschlusses. Die WEG musste die Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer erst „an sich ziehen“ und beschließen, dass der Prozess durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt wird. Der BGH (Urteil vom 28.1.2022, V ZR 106/21) musste sich jetzt erstmals mit der neuen Rechtslage beschäftigen, nachdem eine Eigentümerin in einer Mehrhausanlage gegen die Nutzung der Feuerwehrzufahrt als Liefer- und Ladezone für eine in der Anlage gelegene Gewerbeeinheit geklagt hatte. Anlass war ein Beschluss der Gemeinschaft, dass für eine bestimmte Zeit die Anlieferung von Waren im Bereich des Gemeinschaftseigentums „geduldet“ wird.

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29.03.2022

Pflichtteilsstrafklausel ausgelöst?

Das sogenannte Berliner Testament, mit welchem sich klassischer Weise Ehegatten für den 1. Erbfall zu Alleinerben einsetzen und hiernach die ehegemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben, ist häufig mit einer sogenannten Pflichtteilsstrafklausel versehen. Stört nämlich ein Schlusserbe durch Geltendmachung des Pflichtteils beim Alleinerben den Ehegatten die gemeinschaftliche Planung der Ehegatten, ist es häufig Wunsch, diesen dann als Sanktion auch von der Schlusserbfolge auszuschließen. Dies ist Sinn und Zweck der sogenannten Pflichtteilsstrafklausel. Gerade in Laientestamneten sind Pflichtteilsstrafklausel oft an unklare Kriterien gebunden, sodass die Gerichte sich immer wieder mit der Frage beschäftigen müssen, welcher Akt des Pflichtteilsberechtigten nun genau die Sanktion auslösen soll. Am 01.02.2022 zum Az. 21 W 182/21 musste nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Feststellungen treffen.

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22.02.2022

Das Abstellen eines E-Autos in der Tiefgarage kann nicht per Beschluss verboten werden

Es ist anerkannt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz für Nutzungsregelungen hinsichtlich des Gemeinschafts- und Sondereigentums besitzt. Nach neuer Rechtslage ist dies in § 19 Abs. 1 WEG geregelt. Aber auch diese Beschlusskompetenz hat ihre Grenze; so ist es nach herrschender Meinung anerkannt, dass ein Beschluss über eine Nutzungsregelung dann wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig ist, wenn er ein Sondernutzungsrecht „aushöhlt“. Im Zuge der jetzt vermehrt auftretenden Problematik im Zusammenhang mit einer erhöhten Brandlast von Elektroautos hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft jetzt die Idee, das Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage generell zu verbieten. Das Amtsgericht Wiesbaden hob diesen Beschluss jetzt mit Urteil vom 4.2.2022 (Az.: 92 C 2541/21) auf.

 

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12.01.2022

Wann ist ein Zahlungsverzug erheblich?

Ein Vermieter kann nach dem Gesetz ein Mietverhältnis jedenfalls dann kündigen, wenn er für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist, § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB. Wann aber liegt ein nicht unerheblicher Teil der Miete vor? Dass dieser Betrag unterhalb von 2 Monatsmieten liegen kann, ergibt sich ebenfalls aus dem Gesetz, denn § 543 Abs. 2 Nr. 3 b BGB gewährt dem Vermieter darüber hinaus ein Kündigungsrecht, wenn der Mieter mit der Entrichtung von 2 Monatsmieten in Verzug ist. Amts- und Landgericht Berlin haben die Frage nach dem erheblichen Zahlungsverzug unterschiedlich beantwortet, der BGH entschied nun in 3. Instanz:

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11.01.2022

Wie warm muss meine Wohnung sein?

Kaum jemand macht sich Gedanken darüber, ob man einen Anspruch auf eine bestimmte Raumtemperatur hat. Lässt sich die Wohnung ausreichend beheizen, wird darüber auch kein Streit entstehen. Das hanseatische OLG (OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2020 - 4 U 21/20) hatte sich aber nun mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem die Klägerin einen Mangel behauptete, weil eine bestimmte Raumtemperatur nicht erreicht und damit eine bestimmte Heizleistung nicht hergestellt wurde.

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