Telefon: 0911. 37 66 94 4

Anwaltliche Gebühren

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung und damit der auf Sie zukommenden Kosten ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.


Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Zusammenhang mit dem Vergütungsverzeichnis gibt aus dem Gebührentatbestand und dem Gegenstandswert oder Streitwert die Höhe der anwaltlichen Vergütung vor. Der Teil der außergerichtlichen Beratung wurde mit der Novellierung des RVG zum 1.7.2006 aus den gesetzlichen Gebührenrahmen herausgenommen. Erfolgt daher nur eine außergerichtliche Beratung, ist eine Vereinbarung über die Vergütung notwendig. Dort, wo der Gegenstandswert oder Streitwert von vornherein feststeht, ist die Tätigkeit des Anwalts durch die ihm nach dem RVG zustehenden Gebühren innerhalb des jeweiligen Gebührenrahmens möglich.


Vergütungsvereinbarung

»Billig ist nicht immer günstig«

Dieser Satz ist eine starke Verkürzung eines berühmten Zitats von John Ruskin. Dieser englische Schriftsteller und Sozialphilosoph hatte einmal ausgesprochen, was eigentlich logisch ist:

»Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.«

Geht es um den Stundensatz des Anwalts, heißt es sehr schnell »zu teuer«. Denn fast jeder kennt einen Anwalt, der die Arbeit günstiger erledigt. Und die Qualität? Die ist oft für den Mandanten schwer zu beurteilen.

Eine Vergütungsvereinbarung kann stets neben oder anstatt einer Vergütung nach dem RVG vereinbart werden. Möglich ist auch, sich auf einen Gegenstandswert zu einigen, nach dem abgerechnet wird.

Bei gerichtlichen Verfahren darf die Gebühr, die nach der Vergütungsvereinbarung abzurechnen ist, die gesetzliche Gebühr jedoch nicht unterschreiten. Das kann in Einzelfällen bei sehr hohem Streitwert dazu führen, dass das Honorar gemessen an dem Zeitaufwand für seine Bearbeitung und Schwierigkeitsgrad des Falles üppig ausfällt.

Die Frage: „Was kostet mich der Anwalt?“ wird bei uns so individuell beantwortet, wie die Beratung, die Sie dafür erwarten dürfen. Wir besprechen im Vorfeld der Mandatsannahme, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und legen mit Ihnen gemeinsam fest, auf welcher Basis das Mandat abgerechnet wird.

 Sollte der Umfang und die Schwierigkeit des Mandats eine Abrechnung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht zulassen, wird in Absprache mit Ihnen eine Stundensatzvergütung vereinbart. Der Stundensatz liegt dabei zwischen Euro 200,00 netto und Euro 250,00 netto, je nach Rechtsgebiet und Besonderheit des Falles. Durch eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der abgerechneten Aufwände erhalten Sie die volle Kontrolle über die Kosten. Umgekehrt stellen wir damit sicher, uns mit der erforderlichen Ausführlichkeit und Intensität mit »Ihrem Fall« beschäftigen zu können. Ihre gute Vorbereitung der Unterlagen und Mitarbeit hilft dabei, die Kosten zu senken, indem der Aufwand minimiert wird. Gerade im außergerichtlichen Bereich kann eine solche Vergütungsvereinbarung sogar dazu führen, dass Sie weniger bezahlen, als bei einer Abrechnung nach Gegenstandswert.