Telefon: 0911. 37 66 94 4

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht setzt die Kanzlei ihren dritten großen Schwerpunkt. Sowohl für Unternehmen, als auch für Arbeitnehmer wissen wir um die Wichtigkeit funktionierender Vertragsverhältnisse und sind deswegen auch vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung beratend tätig. Durch die enge Zusammenarbeit der Mandanten bereits zu dem frühen Zeitpunkt der Vertragsanbahnung kann hier oftmals durch optimierte Vertragsgestaltung ein späterer Streit vermieden werden. Aber auch dann, wenn es zu einem Streit gekommen ist beraten wir Sie umfassend und kompetent über ihre Rechte und die Möglichkeiten, sie durchzusetzen.